Allgemeine Geschäftsbedingungen

XSUPRA GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der XSUPRA GmbH, Schlaatzweg 1, 14473 Potsdam, Deutschland (“XSUPRA”) und Nutzern der von XSUPRA angebotenen cloudbasierten Software-Dienste (“Nutzer”).

1.2 XSUPRA bietet Softwareprodukte zur Digitalisierung und Optimierung von landwirtschaftlichen Prozessen an (“Software”). Die Software wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt und kann als Web-Anwendung sowie Mobile App genutzt werden.

1.3 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen XSUPRA und Nutzern über die Nutzung der Software, sofern sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden. XSUPRA schließt Verträge ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn XSUPRA ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5 Im Rahmen der Registrierung oder Bestellung akzeptiert der Nutzer diese AGB, indem er eine entsprechende Checkbox aktiviert oder anderweitig seine Zustimmung erklärt. XSUPRA stellt dem Nutzer diese AGB in kopierbarer Form zur Verfügung.

2. Leistungsumfang

2.1 XSUPRA stellt dem Nutzer während der Vertragslaufzeit die Software in ihrer jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Software wird auf Servern gehostet, die von XSUPRA oder von beauftragten Drittanbietern betrieben werden.

2.2 Der konkrete Funktionsumfang und die Spezifikationen der Software ergeben sich aus der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung (abrufbar unter www.xsupra.io), aus etwaigen individualvertraglichen Vereinbarungen sowie aus den Angaben während des Registrierungsprozesses.

2.3 Gegenstand der vertragsgegenständlichen Leistung ist insbesondere:

  • Bereitstellung der Software über einen Internet-Browser oder mobile Applikationen
  • Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten auf XSUPRA-Servern bzw. Servern von von XSUPRA beauftragten Drittanbietern
  • Updates und Weiterentwicklung der Software
  • Technischer Support gemäß den vereinbarten Support-Leveln

2.4 XSUPRA ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern. Updates und neue Versionen werden dem Nutzer ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt, sofern sie nicht als kostenpflichtige Zusatzleistungen gekennzeichnet sind.

2.5 XSUPRA ist berechtigt, die Software vorübergehend nicht zur Verfügung zu stellen, wenn dies aus technischen Gründen, insbesondere zur Wartung, erforderlich ist. Der Nutzer wird hierüber im Vorfeld informiert, soweit dies möglich und zumutbar ist.

3. Registrierung und Vertragsschluss

3.1 Um die Software nutzen zu können, muss der Nutzer sich registrieren und ein Benutzerkonto anlegen.

3.2 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Ändern sich die angegebenen Daten nach der Registrierung, ist der Nutzer verpflichtet, diese unverzüglich zu aktualisieren.

3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn XSUPRA die Registrierung durch eine Bestätigungs-E-Mail oder durch Freischaltung des Benutzerkontos bestätigt. XSUPRA ist nicht verpflichtet, eine Registrierung anzunehmen.

3.4 Die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse dient als Benutzerkennung und als Kommunikationskanal für vertragsrelevante Mitteilungen.

3.5 Der Nutzer wählt bei der Registrierung ein Passwort und ist verpflichtet, dieses geheim zu halten. Er ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter seiner Benutzerkennung und seinem Passwort vorgenommen werden.

3.6 Der Nutzer wird XSUPRA unverzüglich informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass ein Dritter unbefugt von seinem Passwort Kenntnis erlangt hat.

4. Nutzungsrechte und -pflichten

4.1 XSUPRA gewährt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang.

4.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt:

  • die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen;
  • die Software zu vermieten, zu verleasen oder unterzulizenzieren;
  • die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig;
  • Urheberrechtsvermerke, Seriennummern oder andere der Programmidentifikation dienende Merkmale zu entfernen oder zu verändern.

4.3 Der Nutzer ist für die Bereitstellung der für die Nutzung der Software erforderlichen technischen Infrastruktur (Internet-Zugang, geeignete Hard- und Software) selbst verantwortlich.

4.4 Der Nutzer ist für die von ihm in die Software eingegebenen Daten und Inhalte verantwortlich. Er gewährleistet, dass diese nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen und dass er berechtigt ist, XSUPRA diese Daten zur Erfüllung des Vertrages zur Verfügung zu stellen.

4.5 Der Nutzer ist verpflichtet, die Software nur bestimmungsgemäß und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, keine Inhalte einzustellen oder zu übermitteln, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.

4.6 XSUPRA behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß gegen diese Nutzungspflichten den Zugang des Nutzers zur Software vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Nutzung der Software ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich eine kostenfreie Nutzung vereinbart ist. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von XSUPRA oder nach individualvertraglichen Vereinbarungen.

5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3 Rechnungen werden dem Nutzer elektronisch per E-Mail oder über sein Benutzerkonto zur Verfügung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

5.4 XSUPRA ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu ändern. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Nutzer das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.

5.5 Bei Verzug des Nutzers mit der Zahlung ist XSUPRA berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.6 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist XSUPRA berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Software vorübergehend zu sperren. Der Nutzer bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.