Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fortsetzung (Abschnitt 6-13)

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6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Der Vertrag wird, sofern nicht anders vereinbart, für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich anschließend automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

6.2 Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail, Brief) und ist zu richten an die im Impressum genannte Adresse oder an support@xsupra.io.

6.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Nutzer trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung in Verzug ist;
  • der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt, insbesondere gegen die in Ziffer 4 genannten Nutzungspflichten;
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

6.4 Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugang des Nutzers zur Software gesperrt. XSUPRA stellt dem Nutzer auf Anfrage seine gespeicherten Daten in einem gängigen Format zur Verfügung, sofern dies technisch möglich und zumutbar ist. XSUPRA ist berechtigt, die Daten des Nutzers 30 Tage nach Vertragsende zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

7. Datenschutz

7.1 XSUPRA verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

7.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von XSUPRA, die unter www.xsupra.io/privacy abrufbar ist.

7.3 Soweit der Nutzer im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (z. B. Daten von Mitarbeitern oder Dienstleistern), ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung dieser Daten verfügt.

7.4 Soweit XSUPRA im Auftrag des Nutzers personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.

8. Haftung

8.1 XSUPRA haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von XSUPRA der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

8.3 Eine weitergehende Haftung von XSUPRA besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 vorliegen.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von XSUPRA.

8.5 XSUPRA haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

9. Gewährleistung

9.1 XSUPRA gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionen erfüllt, sofern sie vom Nutzer ordnungsgemäß und unter den vorgegebenen Einsatzbedingungen genutzt wird.

9.2 Der Nutzer ist verpflichtet, Mängel der Software unverzüglich an XSUPRA zu melden. XSUPRA wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen.

9.3 Gelingt es XSUPRA nicht, einen Mangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen, und beeinträchtigt der Mangel die Nutzung der Software erheblich, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder eine angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

9.4 XSUPRA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für einen bestimmten Zweck geeignet ist, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere übernimmt XSUPRA keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der mit Hilfe der Software erzeugten Ergebnisse und Analysen.

9.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer die Software verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass die Veränderungen für den Mangel nicht ursächlich sind.

10. Rechte an der Software und geistiges Eigentum

10.1 Die Software und alle damit verbundenen Rechte, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige gewerbliche Schutzrechte, stehen ausschließlich XSUPRA oder seinen Lizenzgebern zu. Der Nutzer erhält nur die in Ziffer 4 genannten Nutzungsrechte.

10.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Marken, Firmenlogos oder sonstige Kennzeichen von XSUPRA zu verwenden, es sei denn, XSUPRA hat dem ausdrücklich zugestimmt.

10.3 An den vom Nutzer in die Software eingegebenen Daten und Inhalten behält der Nutzer sämtliche Rechte. XSUPRA ist berechtigt, diese Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.

10.4 XSUPRA ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Daten zu erstellen und für statistische Zwecke, zur Verbesserung der Software sowie für wissenschaftliche Publikationen zu verwenden.

11. Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.

11.2 Als vertraulich gelten alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Know-how, Kundendaten und Geschäftsprozesse.

11.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

  • der empfangenden Partei bereits vorher ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren;
  • öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat;
  • von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden;
  • der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt gegeben wurden;
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

11.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12. Änderungen der AGB

12.1 XSUPRA ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von XSUPRA für den Nutzer zumutbar sind. Zumutbar sind insbesondere Änderungen, die aus gesetzlichen oder regulatorischen Gründen erforderlich sind, oder solche, die technische oder prozessuale Verbesserungen darstellen.

12.2 XSUPRA wird den Nutzer über Änderungen der AGB mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung in Textform widerspricht. XSUPRA wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

12.3 Im Falle eines Widerspruchs gegen die Änderungen der AGB ist XSUPRA berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Erfüllungsort ist der Sitz von XSUPRA.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von XSUPRA. XSUPRA ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesen AGB.

13.5 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

13.6 Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist unter www.xsupra.io/terms abrufbar.

Stand: Oktober 2023